Die Fragen und Anmerkungen, die von den Bürgern währen der Online-Veranstaltung vorgebracht wurden, haben wir hier mit den Antworten des Planungsteams zusammengefasst:
Was passiert mit Grundstücken, die sich laut Rahmenplan teilweise in zu bebauenden und teilweise in nicht bebaubaren Bereichen befinden?
Die Grundstücke sind bislang nicht baulich genutzt. Die Grundstückszuschnitte entsprechen daher auch keiner baulichen Nutzung. Vor Bebauung des Areals müssen die Grundstücke so beschaffen sein, dass sie der geplanten Bebauung entsprechen. Wie der Weg der Entwicklung von aktuell landwirtschaftlich bzw. flugsportlich genutzten Flächen hin zu Bauflächen konkret erfolgen kann, kann im Rahmen der Bürgerbeteiligung nicht thematisiert werden. Für diese Themen werden spezielle Eigentümerveranstaltungen und -Gespräche stattfinden.
Wie stellt sich der Umsetzungszeitraum dar?
Wir starten nun in die Entwurfsphase des Rahmenplans und möchten diesen auch zeitnah umsetzen. Bereits im Jahr 2023 werden wir mit dem Rahmenplan eine gute gestalterische Grundlage haben, um zu gegebener Zeit über entsprechende Bebauungspläne Baurecht zu schaffen. Eine Aussage, wann auf dem Flugfeld Baurecht vorliegen wird, kann heute noch nicht getätigt werden. Vor der Schaffung von Baurecht sind unter anderem diverse grundstücksbezogene Themen zu klären. Die dafür notwendigen Eigentümerveranstaltungen sind in Vorbereitung.
Kann die Maßnahme abschnittsweise geplant und umgesetzt werden?
Der Rahmenplan stellt den gestalterischen Rahmen für später zu erarbeitende Bebauungspläne dar. Wir erachten es für sehr wichtig, ein schlüssiges Gesamtkonzept für das Flugfeld zu erarbeiten. Eine abschnittsweise Beplanung des Areals halten wir deshalb im Hinblick auf die Qualität des gesamten Umgriffs nicht für zielführend. Wohl aber werden sukzessive, aber stets unter Berücksichtigung des Gesamtkonzepts, mehrere Bebauungspläne zu erarbeiten sein und auch die bauliche Entwicklung wird sinnvollerweise abschnittsweise erfolgen.
Ist die Planung von Einfamilienhäusern sinnvoll und sind diese als Typologie noch nachhaltig und zeitgemäß? Ist der Bau von Hochhäusern mit vielen Stockwerke, großzügigen Balkonen und mit grünen Flächen in den Höhen (wie in Dubai) nicht die Zukunft? Sollte heute nicht besser mit Tiefgaragen gearbeitet werden, von denen aus man mittels Aufzügen direkt zur Wohnung gelangt?
Wir halten eine Mischung verschiedener Typologien im Sinne einer funktionierenden Nachbarschaft unter sozialen Gesichtspunkten für sehr nachhaltig. Oft ist nur das Gefühl wichtig, die Wohnung über eine eigene Haustür betreten zu können und über einen eigenen privaten Bereich zu verfügen. Oft muss es deshalb auch nicht das klassische Einfamilienhaus sein, sondern auch andere Typologien, die zwischen Einfamilienhaus und Geschosswohnungsbau stehen und damit sowohl dem Wunsch nach Intimität nachkommen und gleichzeitig eine hohe städtebauliche Dichte ermöglichen kommen ins Spiel. Auch das klassische Einfamilienhaus hat aber aus unserer Sicht gerade im Hinblick auf einen harmonischen Übergang zu den Wohngebieten im Süden seine Berechtigung. Menschen haben in unterschiedlichen Lebensphasen unterschiedliche Ansprüche und in diesem Spannungsfeld wollen wir versuchen, verschiedenen Ansprüchen nachzukommen. Der Mensch soll im Mittelpunkt unserer Planung stehen, die Fokussierung auf die im technischen Sinne "nachhaltigsten" Typologien darf nicht auf Kosten der sozialen Nachhaltigkeit zum Selbstzweck werden.
Die Typologie des Hochhauses sehen wir für Neumarkt nicht als angemessen an. Der Aufwand für Gebäudebegrünungen mit Pflanzen ohne Kontakt zum Boden oder auch für die Gründung oder den Bau von Tiefgaragen wären Fragen zur Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Bauweise. Ganz entscheidend ist für uns hier aber die Frage nach dem menschlichen Maßstab. Dem Menschen entsprechende bauliche Dimensionen, wie wir sie zum Beispiel in der Neumarkter Innenstadt haben, sehen wir als ideal an, damit sich stabile nachbarschaftliche Beziehungen und ein Gefühl der Geborgenheit entwickeln können. Dazu trägt auch bei, wenn der Weg nach Hause nicht direkt von der Tiefgarage in die Wohnung führt, sondern die letzten Meter zu Fuß zur Wohnung zurückgelegt werden. Dies ermöglicht, anders als der direkte Weg von der Tiefgarage in die Wohnung zusätzliche soziale Kontakte.
Ist es sinnvoll, dass Autos nicht zum Eigenheim fahren dürfen? Wäre es nicht sinnvoller, Garagen oder Stellplätze in die Häuser zu integrieren? Dann müsste man z. B. Einkäufe nicht so weit tragen.
Unsere Vorstellung vom autoarmen Quartier schließt nicht aus, dass es möglich ist, die verkehrliche Infrastruktur mit dem KFZ zu nutzen. Ein Minimum an funktionierender verkehrlicher Erschließung ist wichtig und aus unserer Sicht unverzichtbar. Wir denken hier an Ver- und Entsorgung, Rettungswege oder auch an ein Kurzhalten um z. B. Einkäufe auszuladen oder einen Umzug zu bewerkstelligen. Wichtig ist uns hierbei aber, darüber nachzudenken, wie man die Gewichtungen setzt. Ein öffentlicher Raum, den Fußgängern oder Radfahrer vorrangig nutzen, hat das Potential, sich zu einem attraktiven Aufenthalts- und Begegnungsraum zu entwickeln. Die Straße wird wieder verbindendes und nicht länger zerschneidendes Element und kommt damit ihrer historisch-ursprünglichen Funktion wieder näher. Um den verschiedenen Ansprüchen der Bewohner gerecht zu werden, sehen wir gerade im südlichen Bereich des Entwurfsgebiets aber auch Bereiche mit "klassischer Erschließung" vor, hier sehen wir Bereiche vor, in denen Stellplätze bzw. Garagen auf den Grundstücken Platz finden werden.
Wer wird das Parkhaus bauen, in dem die Bewohner ihre Autos unterbringen?
Hier sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, sowohl private Bauherren als auch die Stadt kommen hier in Frage. Unabhängig davon muss ein Modell entwickelt werden, wie die Finanzierung und der Betrieb der Stellplätze erfolgen kann. Da der Bau der nachzuweisenden Stellplätze beim Wohnungsbau entfällt, ist plausibel, dass das daraus resultierende Einsparungspotential im Rahmen der Finanzierung der zentralisierten wohnungsbezogenen Stellplätze herangezogen wird.
Was ist für die Start- und Landebahn geplant, die überall eingezeichnet ist?
Die Start- und Landebahn ist neben anderen eine bestehende Struktur, die wir bewusst integrieren wollen. Den erhaltenen Strukturen kommt dabei durch die Ablesbarkeit verschiedener Zeitschichten eine identifikationsstiftende Funktion zu. Dieses im allgemeinen eher aus dem Baudenkmalschutz bekannte Prinzip findet in der modernen Landschaftsarchitektur bereits vielerorts Anwendung und ist mittlerweile auch in der Landschaftsarchitektur bzw. im Städtebau ein etablierter Bestandteil der Nachnutzung. Die ehemalige Start-/Landebahn führt abwechselnd durch bebaute und unbebaute Räume. Die maßgebliche Qualität ist für uns dabei nicht die Bausubstanz selbst, sondern die Dimension und die Linearität, in deren Nutzung als städtebauliche Achse wir großes Potential sehen. Je nach Nutzung, sei es als Spazierweg im Park oder als städtische Promenade, ist dabei nicht ausgeschlossen, dass der ursprüngliche Belag hierbei in Teilbereichen entnommen oder mit neuen Belägen überprägt wird.