ENTWICKLUNGSBEREICH FLUGFELD

Der Entwicklungsbereich Flugfeld

Vom Städtebaulichen Entwicklungskonzept...

Im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2012 wurde das Gelände des Flugfelds als einer der Schwerpunkte für die Stadtentwicklung von Neumarkt definiert. Vorgesehen sind dabei sowohl gewerbliche Bauflächen im rückwärtigen Bereich der bestehenden Gewerbe- und Handelsflächen an der Nürnberger Straße, Wohnbauflächen im nördlichen Anschluss an das Wohngebiet Woffenbach nördlich der Bahn, als auch Gemeinbedarfseinrichtungen z.B. Einrichtungen für Bildung und für das Gesundheitswesen.

Um die Entwicklung nun anzustoßen hat der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2015 die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB beschlossen. Diese Vorbereitenden Untersuchungen dienen insbesondere zur Klärung des Entwicklungsbedarfes und möglicher Umsetzungsinstrumente sowie deren Alternativen.

Der Stadtrat beschloss am 28.03.2023, die Voruntersuchungen auszusetzen und anstelle der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) im Konsens mit den Flächeneigentümern alternative Instrumente zur Realisierung der Gebietsentwicklung zu prüfen.

...zum Rahmenplan

2020 begann die Rahmenplanung für das Flugfeld. Einer umfangreichen Grundlagenermittlung folgten fünf unterschiedliche Entwurfs-Szenarien. Zu diesen wurde durch Bürgerbeteiligung Feedback eingeholt, eine Entwurfsvariante ausgewählt und auf deren Basis ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet. Dieser wurde am 24.04.2024 durch den Stadtrat der Stadt Neumarkt beschlossen und damit eine planerische Grundlage für die Ziele des Entwicklungsbereichs Flugfeld geschaffen. 
Auszug Rahmenplan

Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Stadtplanungsamt
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.