Vom Städtebaulichen Entwicklungskonzept...
Im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2012 wurde das Gelände des Flugfelds als einer der Schwerpunkte für die Stadtentwicklung von Neumarkt definiert. Vorgesehen sind dabei sowohl gewerbliche Bauflächen im rückwärtigen Bereich der bestehenden Gewerbe- und Handelsflächen an der Nürnberger Straße, Wohnbauflächen im nördlichen Anschluss an das Wohngebiet Woffenbach nördlich der Bahn, als auch Gemeinbedarfseinrichtungen z.B. Einrichtungen für Bildung und für das Gesundheitswesen.
Um die Entwicklung nun anzustoßen hat der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2015 die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB beschlossen. Diese Vorbereitenden Untersuchungen dienen insbesondere zur Klärung des Entwicklungsbedarfes und möglicher Umsetzungsinstrumente sowie deren Alternativen.
Der Stadtrat beschloss am 28.03.2023, die Voruntersuchungen auszusetzen und anstelle der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) im Konsens mit den Flächeneigentümern alternative Instrumente zur Realisierung der Gebietsentwicklung zu prüfen.